Mit wem kommt der Arbeitsvertrag zustande?

Der Arbeits­ver­trag kommt nach deut­schem Recht direkt zwi­schen der jewei­li­gen Ein­rich­tung (Trä­ger) und dem Bewer­ber zustande. Die Bege­mot GmbH hat aus­schließ­lich einen Ver­mitt­lungs­auf­trag.